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© 2010 Sachverständigenbüro Markus Pausch Hesbüller Str.41 25927 Neukirchen Fon 04664-983201 info@sv-pausch.de
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Die elektronische Datenverarbeitung (EDV) ist zunehmend nicht nur Beiwerk sondern Grundlage des privaten und geschäftlichen Lebens. Dadurch wächst der Bedarf an Sachverständigen, die qualifizierte Aussagen zu dem technischen Stand oder dem Wert von Einzelgeräten, Anlagen oder auch der Software treffen können.
Sachverständige zeichnen sich durch besondere Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit aus. Mängel an Systemen, fehlerhafte Implemetierungen in Hardware- oder Softwareumgebungen oder auch die monetäre bzw. fachliche Bewertung erfordern die unparteiische Aussage eines neutralen Experten.
Typische Tätigkeitsfelder eines EDV-Sachverständigen sind:
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Gerichtsgutachen |
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Privatgutachten |
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Wertgutachten |
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Schiedsgutachten |
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Beschaffungsgutachten |
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Fertigstellungsbescheinigung nach §641 BGB |
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Mediation (Vermittlung) |
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Beweissicherungsverfahren |
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Außergerichtliche Schlichtungsverfahren |
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etc... |
Unabhängig von der Beauftragung durch eine Partei oder durch ein Gericht ist die Neutralität für den Sachverständigen ein hohes Gut, alle Beteiligten können sich auf eine faire und unabhängie Beurteilung verlassen.
Sachverständige werden für Gerichte und Justizbehörden immer dann tätig, wenn unparteiisch fachlicher Rat benötigt wird oder komplexe Zusammenhänge allgemeinverständlich dargestellt werden sollen. Hier sind vor allem Zivilprozesse, Strafverfahren und auch Ermittlungen der Staatsanwaltschaften gemeint.
Privatgutachten
Dies können unter anderem sein: Gutachten für Investitionsentscheidungen, die Bewertung vorhandener technischer Anlagen, Gutachten zur Schadenregulierung, sowie projektbezogene Gutachten.
Wertgutachten dienen der Feststellung von Werten einzelner Geräte, ganzer Datenverarbeitungsanlagen, Software oder eines Datenstandes. Sie können notwendig werden bei:
- Unternehmensübergängen
- Erbschaften
- Insolvenzen
- Fusionen
- Ankauf
- Verkauf
- Restrukturierung
Im Rahmen eines Wertgutachtens können u.a. folgende Werte ermittelt werden:
- Zeitwert
- Handelswert
- Restwert
- Neuwert
- Ertragswert
- Vergleichswert
- Buchwert
Markus Pausch ist durch folgende Organisationen geprüfter und anerkannter Sachverständiger: